Qualitätsmanagement

Patientenrechte

Das Patientenrechtegesetz regelt Ihre Rechte gegenüber Sie behandelnde Personen. Das können z. B. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sein.

Im folgenden Ratgeber zu Ihren Rechten als Patientin bzw. Patient finden Sie detaillierte Erklärungen.

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Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Gesetzlich Versicherte haben das Recht, der Einrichtung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu widersprechen. Die ePA dient dazu, medizinische Informationen digital zu speichern und behandelnden Ärztinnen und Ärzten bereitzustellen. Die Nutzung ist jedoch freiwillig.

Wenn Sie keine elektronische Patientenakte wünschen, können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. In diesem Fall wird keine ePA für Sie angelegt bzw. eine bereits bestehende Akte nicht weitergeführt. Der Widerspruch kann in der Regel unkompliziert bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden – etwa online, schriftlich oder persönlich.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch den Widerspruch keine Nachteile bei Ihrer medizinischen Versorgung entstehen. Ihre Gesundheitsdaten werden weiterhin wie gewohnt außerhalb der ePA verarbeitet.