Stationäre Behandlung

Nach dem Aufenthalt

Sobald keine stationäre Krankenhausbehandlung mehr erforderlich ist, werden Sie entlassen. 

Am Entlassungstag bitten wir alle Personen, die gesetzlich versichert sind, sich bei der Informationsstelle zu melden, um ihre Zuzahlung für den stationären Aufenthalt zu leisten (derzeit maximal 28 Tage pro Kalenderjahr je 10 Euro). Sie können bar oder per Bankeinzug bezahlen.

Haben Sie ein Telefon angemietet, so geben Sie bitte Ihre Telefonkarte am Automaten in der Eingangshalle wieder zurück. Mit der Abmeldung am Automaten erhalten Sie die Kaution und noch nicht verbrauchtes Guthaben zurück.

Am Entlassungstag bitten wir Sie, uns bis spätestens 09:00 Uhr das Zimmer wieder zu überlassen. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen darüber. Gerne können Sie die Wartezeit im Aufenthaltsraum der Station bei einer Tasse Kaffee verbringen.